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Ausländische Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung 1) Anlage KAP (Anlage Kapitalerträge) Ab der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2000 gibt es die Anlage KAP. Für frühere Jahre ist die Anlage KSO zu verwenden. Zeile
20: Summe aller ausländischen Bruttokapitalerträge, also inklusive Quellensteuer
2) Anlage AUS (Anlage Ausländische Erträge) Zeile
7: Einnahmen pro Land ( bei mehr als 4 Ländern sind mehrere Anlagen
AUS abzugeben) |