Ausländische Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung

1) Anlage KAP (Anlage Kapitalerträge)

Ab der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2000 gibt es die Anlage KAP. Für frühere Jahre ist die Anlage KSO zu verwenden.

Zeile 20: Summe aller ausländischen Bruttokapitalerträge, also inklusive Quellensteuer

2) Anlage AUS (Anlage Ausländische Erträge)

Zeile 7: Einnahmen pro Land ( bei mehr als 4 Ländern sind mehrere Anlagen AUS abzugeben)

Zeile 8: Werbungskosten pro Land, üblicherweise im Verhältnis der Einnahmen zugeordnet

Zeile 19: Anrechenbare Quellensteuer pro Land, die nicht mehr vom Ausland erstattet werden kann

Alternativ zu Zeile 19 - Zeile 9: Entscheidung des Anlegers, die Quellensteuer abzuziehen, anstatt anrechnen zu lassen