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Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsbesteuerung besteht aus 25% Einkommensteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer je nach Wohnsitz und Religionsgemeinschaft auf Antrag, wofür ursprünglich geplant war, ab dem Jahr 2011 eine bundesweite Datenbank einzuführen, was jedoch noch nicht erfolgt ist. Die Abgeltungsteuer wird durch inländische Banken, Fondsgesellschaften oder Kapitalgesellschaften abgezogen. Im Rahmen der Abgeltungsbesteuerung sind keine Werbungskosten mehr absetzbar. Es gibt nur noch einen auf die Banken mittels Freistellungsauftrag zu verteilenden Sparerpauschbetrag von 801 € für Ledige und 1.602 € für Verheiratete. Die Möglichkeit, vom Finanzamt bei geringen Einkünften eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung zu erhalten, ist geblieben. |